Messstellenbetrieb und Messdienstleistung

Die Stadtwerke Unna bieten den Anschluss des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messstellenrahmenvertrages bzw. - soweit Sie lediglich die Messdienstleistung übernehmen - des ebenfalls von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messrahmenvertrages an.

Da die Vertragstexte bundesweit einheitlich für alle Marktbeteiligten vorgegeben und veröffentlicht sind, sehen wir von einer einzelnen Vertragsausfertigung ab. 

 

Veröffentlichung nach § 9 Abs. 4 MsbG

Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Unna GmbH tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die Stadtwerke Unna GmbH bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Strom

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Techn. Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Netz der Stadtwerke Unna

Marius Penkalla
Abteilungsleiter Messstellenbetrieb
Michael Gschwentner
Zähler und Inbetriebnahme Strom