Veröffentlichungen Erdgas

§ 18 Abs.1 EnWG, § 4 Abs.2,3 Satz 2 NDAV, § 20 GasNDAV

Allgemeine Bedingungen für Netzanschlüsse von Letztverbrauchern in Niederdrucke, Anschlussnutzung und technische Anschlussbedingungen

Niederdruckanschlussverordnung NDAV
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Netzanschlussvertrag ND 

 

§ 19 Abs. 2 EnWG

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz

Hinweis: Es gelten als Technische Mindestanforderungen das DVGW-Regelwerk und die DIN-Norm. Dies sind insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter:

G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze

G 459-1 Gas-Hausanschlüsse

G 459-2 Gasdruckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in der Anschlussleitung

G 281 Odoriermittel

DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsgrundlagen

 

§ 115 EnWG, § 29 Abs.1 Satz 1 NDAV

Informationen für Vertragsanpassungsmöglichkeiten 

§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 1b EnWG

Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge

Lieferantenrahmenvertrag

Lieferantenrahmenvertrag (LRV) Gas nach KoV XIII
Anlage 1 zum LRV (Preisblatt) 
Anlage 2 zum LRV (Kontaktdatenblatt)
Anlage 3 zum LRV (EDI)
Anlage 4 zum LRV (Ergänzende Bedingungen)
Anlage 5 zum LRV (SLP)
Anlage 6 zum LRV (§ 18 NDAV)
Anlage 7 zum LRV (Begriffsbestimmungen)​​​​​​​

Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag Mitteldruck (NAV MD)
Anlage 1 zum NAV MD
Anlage 3 zum NAV MD

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck (ANV MD)
Anlage 1

 

§ 9 Abs. 4 MsbG

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Unna GmbH tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrags beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die Stadtwerke Unna GmbH bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

Techn. Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz

 

Netznutzungsentgelte § 21 und § 27 Abs. 1 GasNEV

Geltende Netzentgelte

 

§ 20 GasNEV

Individuelle Netzentgelte

 

§ 17 GasNEV

Änderungen der Netzentgelte. Hinweis: derzeit keine Änderungen der Netzentgelte.

 

§13 Abs. 2 GasNEV

Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 27 Abs. 2 GasNEV

Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes und aller Komponenten

Gasnetzdaten

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Gültig bis 31.12.2021: Feststellung des Grundversorgers

Gültig ab 01.01.2022: Feststellung des Grundversorgers

§ 2 Abs. 4 GasGVV

Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung

GasGVV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Unna Strom und Gas GVV (gültig ab 01.09.2019)

§ 4 Abs. 2 EDL-G

Zusätzliche Informationsquellen für Verbraucher zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen

Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Einsparung von Energie sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherberatungen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie bei den Energielieferanten oder auch staatlichen Stellen wie zum Beispiel der DENA oder der Bundesstelle für Energieeffizienz.

Weiterführende Links:

Informationsportal der DENA

Bundesstelle für Energieeffizienz