Energieverbrauchsausweise bewerten den tatsächlichen Energieverbrauch in einem Gebäude.
Kosten | |
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Kunden der Stadtwerke Unna | 75,00 Euro |
Online-Kunden der Stadtwerke Unna | 100,00 Euro |
Kunden anderer Stromversorger | 125,00 Euro |
Wir berücksichtigen die im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossene Senkung des Umsatzsteuersatzes. Für die Bruttopreise gilt vom 01.07. bis 31.12.2020 demnach ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Diese Senkung werden wir bei der Abrechnung Ihres Preises für die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen selbstverständlich berücksichtigen. Ab dem 01.01.2021 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Zur Bestellung eines Energieverbrauchsausweises füllen Sie bitte den Fragebogen zum Objekt aus und senden diesen unterschrieben an die Stadtwerke Unna zurück.
PDF-Bestellformular für Energieverbrauchsausweise
Energiebedarfsausweise bewerten den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand und der Beschaffenheit des Hauses ergibt und das individuelle Heizverhalten der Bewohner nicht berücksichtigt. Bedarfsausweise beruhen auf einer Analyse der Gebäudedaten, z.B. der Stärke der Außenwände, und eignen sich damit besonders zum Vergleich von Gebäuden.
Kosten | |
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Kunden der Stadtwerke Unna | 295,00 Euro |
Online-Kunden der Stadtwerke Unna | 340,00 Euro |
Kunden anderer Stromversorger | 380,00 Euro |
Wir berücksichtigen die im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossene Senkung des Umsatzsteuersatzes. Für die Bruttopreise gilt vom 01.07. bis 31.12.2020 demnach ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Diese Senkung werden wir bei der Abrechnung Ihres Preises für die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen selbstverständlich berücksichtigen. Ab dem 01.01.2021 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Zur Bestellung eines Energiebedarfsausweises füllen Sie bitte den Fragebogen zum Objekt aus und senden diesen unterschrieben an uns zurück. Der Fragebogen bildet die Datenbasis für den Energiebedarfsausweis und das zugrundeliegende Berechnungsverfahren. Alle notwendigen Angaben zum Objekt werden im Erfassungsbogen abgefragt.
Gebäudeeigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden müssen bei Vermietung oder Verkauf die Höhe des Energieverbrauchs der Immobilie mit einem Energieausweis nachweisen.
Zur Bestellung eines Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude füllen Sie bitte das Bestellformular aus und senden dieses unterschrieben an uns zurück. Sie erhalten Ihren Energieausweis, erstellt von zertifizierten Energieberatern.
PDF-Bestellformular für Energieverbrauchsauweise für Nichtwohngebäude
Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden, brauchen bereits seit 2008 einen Energieausweis, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Für Gebäude mit einem Baujahr nach 1966 gilt die Pflicht seit 2009. In beiden Fällen sind die Belege für den Energieverbrauch der Häuser zehn Jahre gültig. Das bedeutet, dass die ersten Energieausweise, die für Bestandsgebäude gelten, bereits zum Juli 2018 ihre Gültigkeit verloren. 2019 folgte die zweite Welle, wenn die Ausweise für die jüngeren Gebäude (Baujahr nach 1966) nicht mehr gelten.
Wenn die entsprechenden Immobilien verkauft, vermietet oder verpachtet werden, haben Käufer, Mieter oder Pächter einen Anspruch darauf, über den Energieausweis Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des Gebäudes zu bekommen. Das gilt ebenso bei Nicht-Wohngebäuden. Auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht.