Energy Sharing

Gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 42c EnWG) wurde die gesetzliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing geschaffen. Damit soll es künftig möglich sein, lokal erzeugten Strom – zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen – gemeinschaftlich über das öffentliche Verteilnetz zu nutzen.

Wer darf Strom teilen?

Energy Sharing gilt nicht nur für Privatpersonen. Auch kleine bis mittelgroße Firmen, Personengesellschaften (GbR) und juristische Personen des Privatrechtes (GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine) dürfen sowohl Lieferanten als auch Abnehmer sein. Der Betrieb der Anlage darf aber „weder überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen Tätigkeit des Betreibers“ dienen, besagt das Gesetz. Es muss also ein Nebenerwerb bleiben.

Ist das „Sharing“ in Unna bereits möglich?

Mit dem Inkrafttreten des § 42c EnWG zum 1. Juni 2026 wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für sogenanntes Energy Sharing geschaffen. Das Gesetz ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetz.

Wir begrüßen diese Entwicklung grundsätzlich, da sie die lokale Nutzung erneuerbarer Energien stärkt und Bürger vermehrt an der Energiewende beteiligt. Derzeit liegen noch keine Branchenstandards für die technische, organisatorische und abrechnungstechnische Umsetzung für die neue gesetzliche Anforderung vor. Grundsätzlich können Interessierte sich aber bereits heute an uns wenden, um eine individuelle Lösung zu entwickeln. 

Voraussetzung für Energy Sharing sind u. a.:

  • eine geeignete Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, z. B. eine Photovoltaikanlage
  • intelligente Messsysteme (Smart Meter) bei den beteiligten Erzeugern und Verbrauchern
  • Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer schließen einen Vertrag über das Energy Sharing ab, der u.a. einen Aufteilungsschlüssel zum Umfang des Nutzungsrechts und den Preis für den gelieferten Strom regelt
  • für die Abrechnung der vom Sharing-Lieferant gelieferten Energie wird ein Abrechnungsdienstleister empfohlen
WICHTIG: Die Erarbeitung von Branchenstandards befindet sich momentan noch auf Bundesebene in der Entwicklungsphase.

Interessierte können sich gerne direkt an die Stadtwerke Unna wenden, um die technischen Voraussetzungen und die Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Kontakt

Sie haben eine Stromerzeugungsanlage und Fragen zu Energy Sharing? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular. 

Telefonische Erreichbarkeit: 02303 2001-271
Mo. - Do.: 08:00 - 16:00 Uhr | Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr