Messstellenbetrieb und Messdienstleistung

Die Stadtwerke Unna bieten den Anschluss des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messstellenrahmenvertrages bzw. - soweit Sie lediglich die Messdienstleistung übernehmen - des ebenfalls von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messrahmenvertrages an.

Da die Vertragstexte bundesweit einheitlich für alle Marktbeteiligten vorgegeben und veröffentlicht sind, sehen wir von einer einzelnen Vertragsausfertigung ab. 

 

Veröffentlichung nach § 9 Abs. 4 MsbG

Wer als wettbewerblicher Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Unna GmbH tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die Stadtwerke Unna GmbH bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Strom

Die BNetzA hat standardisierte Messstellenrahmenverträge beschlossen.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag gemäß Beschluss BK6-17-042 bis 30.06.2026
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MSBG)

Techn. Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Netz der Stadtwerke Unna

 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag gemäß Beschluss BK6-24-125 ab 01.07.2026 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MSBG)

 

Messstellenverträge gemäß Beschluss BK6-24-125 ab 01.07.2026 

Messstellenvertrag Strom  mit dem Lieferanten  (MSV-LF) ab 01.07.2026 

Messstellenvertrag Strom mit dem Anschlussnutzer/-nehmer (MSV-AN) ab dem 01.07.2026 

BK6-24-125 Formblatt

Inbetriebsetzungsportal

In unserem digitalen Inbetriebsetzungsportal können Sie als konzessionierter Installateur schnell und unkomplizierte ihre Inbetriebsetzungsaufträge rund um die Uhr direkt online einreichen. 

Ebenso finden Sie weitere Messkonzepte sowie technische Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen.

Kundenservice Messstellenbetrieb

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