Wechsel Besteuerung - Kleinunternehmerregelung
Sie möchten Ihre Einspeiseanlage in Zukunft als Kleinunternehmer betreiben?
Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom in unser Netz einspeisen und derzeit eine Einspeisevergütung inklusive Umsatzsteuer erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Künftig zahlen wir Ihre Einspeisevergütung dann ohne Umsatzsteuer aus.
Die Kleinunternehmerregelung steht Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllen. Bitte prüfen Sie vor dem Wechsel gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt, ob die Regelung für Ihre individuelle Situation geeignet ist.
Was ist bei der Umstellung der Besteuerung zu beachten?
- Nach Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage haben Sie eine Bindungsfrist von 5 Jahren, erst danach kann eine Umstellung erfolgen.
- Die Umstellung der Besteuerung kann nur für zukünftige Zeiträume erfolgen. Der Wechsel ist jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres möglich, derzeit auch noch rückwirkend zum 01.01.2026.
Das Vorgehen ist vorab mit dem Finanzamt und Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Kontakt Einspeisemanagement
Sie haben eine Stromerzeugungsanlage und Fragen zu Einspeiseverträgen und Vergütungen, zur Einspeiseabrechnung oder dem Marktstammdatenregister? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, über das Kontaktformular oder vereinbaren online direkt einen Termin.
Telefonische Erreichbarkeit: 02303 2001-262
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