Smart Metering

Smart Meter Rollout

Um die Energiewende voranzutreiben hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) verabschiedet, welches am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine gesetzliche, rechtsverbindliche Verpflichtung zum flächendeckenden Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.

Das Gesetz regelt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) technische Anforderungen, die Finanzierung sowie die Datenkommunikation und legt damit die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31.01.2020 die „technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme“ nach § 30 MsbG festgestellt, auch Markterklärung genannt. Damit hat die gesetzliche Verpflichtung zum Rollout intelligenter Messsysteme – auch Smart Meter genannt - zum 24.02.2020 durch die zuständigen Messstellenbetreiber begonnen. Für die effiziente Umsetzung der Energiewende wurde somit ein entscheidender Grundstein gelegt.

Informationsflyer des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Digitale Stromzähler werden zur Erfassung des Stromverbrauchs eingesetzt und können weitaus mehr als konventionelle Zähler. Die Stromzähler zeigen an, wie viel Strom aktuell verbraucht wird und geben einen Verbrauchsüberblick über längere Zeiträume. Somit helfen sie dem Endverbraucher, Haushaltsgeräte und Gewohnheiten mit hohem Energieverbrauch zu erkennen. 
Ein digitaler Stromzähler allein ist aber kein Smart Meter. Zu einem Smart Meter, also einem intelligenten Messsystem, wird er erst, wenn er um eine Kommunikationseinheit erweitert wird: Das Smart-Meter-Gateway.

 

Wer bekommt einen Smart Meter?

Die Umrüstung auf einen Smart Meter ist vor allem für Großverbraucher verpflichtend. Liegt der jährliche Stromverbrauch unter 6.000 kWh, wie es bei den meisten Privathaushalten der Fall ist, gibt es keine Smart-Meter-Einbaupflicht. Den digitalen Stromzähler freiwillig zu einem Smart Meter zu erweitern, ist möglich. Die Entscheidung liegt beim Messstellenbetreiber.

Rollout-Plan: Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Quelle: BNetzA

Fragen und Antworten zum Smart Metering

Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen können als die bisherigen Stromzähler. Verbraucher haben die Möglichkeit neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate abzulesen und nachzuvollziehen.

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicher und effizient betreiben.
Aber auch Stromkunden profitieren. - Mit intelligenten Messsystemen ist es möglich ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und dadurch effizienter Energie zu beziehen.
Stromlieferanten haben dank intelligenter Messsysteme die Möglichkeit neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten zu können.
 

Beide Zählersysteme können nur den Stromverbrauch messen. Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch. Am Display können außerdem Daten der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. Ein intelligentes Messsystem verfügt darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit, über welche die Messwerte an die berechtigten Stellen übertragen werden.

Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen zunächst nur für Strom.

Es kann sein, dass bei Ihnen bereits ein elektronischer Zähler eingebaut wurde. Dieser entspricht jedoch nicht dem Messstellenbetriebsgesetz und ist keine moderne Messeinrichtung. Es handelt sich bei Ihnen um einen sogenannten EDL 21 Zähler. Dieser speichert die historischen Werte lediglich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die neue moderne Messeinrichtung hingegen speichert gemäß gesetzlicher Vorgabe die Werte über einen Zeitraum von 24 Monaten. Moderne Messeinrichtungen gibt es erst seit 2017 am Markt, daher muss auch Ihr jetziger Zähler noch einmal getauscht werden.

Der Zählerwechsel kostet den Endverbraucher nichts (mit der Ausnahme eines ggf. nötigen Umbaus des Zählerplatzes). Die Entgelte für den jährlichen Betrieb (Preisobergrenzen) werden im Gesetz festgelegt und richten sich nach der Verbrauchsklasse des Kunden. Den Kunden mit modernen Messeinrichtungen können maximal 20,00 € (inkl. MwSt.) abgerechnet werden.

Nach derzeitigem Stand werden diese Kosten mit Ihrem Stromlieferanten abgerechnet, sofern es Ihr Stromliefervertrag vorsieht. Sollte Ihr Stromlieferant mit Ihnen keine Regelung über den Messbetrieb vereinbart haben, werden die Kosten direkt vom grundzuständigem Messstellenbetrieb oder von dem von Ihnen gewählten Messstellenbetreiber mit Ihnen abgerechnet.

Die Aufgaben werden durch ihren Messstellenbetreiber übernommen.

Kunden erhalten zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird mitgeteilt, dass ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, wann genau der Einbau erfolgen wird. Kunden bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin.

In der Regel ja. Die moderne Messeinrichtung ist so konstruiert, dass sie den alten Zähler 1:1 ersetzt. Der Zugang zum Zählerplatz sollte bei der Montage gewährleistet sein. Zudem müssen die Anlagen (insbesondere Altanlagen) den aktuellen Sicherheitsnormen und Richtlinien entsprechen. In Einzelfällen können so Mehrkosten für den Eigentümer entstehen.

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Diese werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Die modernen Messeinrichtungen, die bei Kunden mit dem Stromverbrauch unter 6.000 kWh/a eingebaut werden, haben keine Kommunikationseinheit, welche die Daten an den Messstellenbetreiber übertragen kann. Bei dieser Kundengruppe werden wir weiterhin Ablesungen vor Ort durchführen. Bei Kunden mit einem intelligenten Messsystem werden die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt.

Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.

Bedienungsanleitung für Stromzähler Typ eHz-KW - Moderne Messeinrichtung.

Fragen zu Ihren Daten

Die modernen Messeinrichtungen speichern Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Nein. Es werden lediglich Verbrauchsdaten gespeichert.

Die Kundendaten aus dem intelligenten Messsystem werden über eine verschlüsselte Kommunikation in ein gesichertes Rechenzentrum übermittelt und sind während des ganzen Prozesses hochgradig sicher. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesministerium für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Smart-Meter-Systeme.

Marius Penkalla
Abteilungsleiter Messstellenbetrieb